Immobilientipps

Meine Immobilientipps beschäftigen sich mit oft gestellten Fragen und Themen, die meine Kunden an mich herantragen. Durch meine langjährige Erfahrung als Immobilienmaklerin und mit Hilfe meiner guten Marktkenntnis, kann ich Sie kompetent zu allen Belangen rund um das Thema Immobilie beraten.

Mein Name ist Sigrid Pröschel-Hirsch und ich helfe Ihnen Ihre ideale Immobilie zu finden oder zu verwalten.

Worauf sollten Sie achten:

  1. Die eigene Lebenssituation: Einkommen und vorhandenes Eigenkapital wirken sich in der Regel auf die Höhe der Zinsen aus. Bei jeder Bank prüfen, wie hoch der persönliche Zinssatz ausfällt. Die offiziellen Angebote der Bank können hier differieren.
  2. Jetzige Zinsphase: Hier lohnt sich meist eine längere Zinsbindung von den derzeitigen guten Konditionen.
  3. Rückzahlung: Mit hohen Tilgungsraten das Darlehen bei den zurzeit geltenden Zinsen schneller abbezahlen. Dadurch sinken die Zinskosten. Die Raten aber so planen, dass bei finanziellen Engpässen locker weiter beglichen werden kann.

Bei einem derzeitigen Darlehen von 10 Jahren mit einem Durchschnittszins von 1,4 % sind Kredite so niedrig wie schon lange nicht mehr.

YouTube-Video: https://youtu.be/PEUQHW_AW7A

  1. Der Kauf einer Bestandswohnung spart die Unwägbarkeiten eines Baugeschehens.
  2. Je größer das Objekt, umso größer in der Regel auch die Zahl der Eigentümer. Neue Eigentümer müssen schauen, wie die Gemeinschaft funktioniert und welche Probleme sich hier aufgestaut haben.
  3. Die neue Eigentumswohnung ist Sondereigentum und der zu ihr gehörende Anteil am Gemeinschaftseigentum ist Miteigentumsanteil.
  4. Im Gemeinschaftseigentum stehen meist Außenwände, Dach, Fundament, Treppenhäuser, alle tragenden Wände und die konstruktiven Teile eines Balkons. Wichtig ist hier die Teilungserklärung mit der Gemeinschaftsordnung. Hier ist bestimmt  was zum Sondereigentum, und zum Gemeinschaftseigentum gehört.
  5. Der Käufer sollte auf jeden Fall den baulichen Zustand prüfen. Wichtig ist es sich über Bausubtanz, Zustand, Heizung, Elektro- und Sanitärinstallationen zu informieren und den Energieausweis einzusehen. Weiterhin ist das Umfeld durch Rundgänge zu verschiedenen Tageszeiten oder durch Internetrecherchen zu prüfen.
  6. Auch sind Protokolle der Eigentümerversammlungen im Hinblick auf vergangene und eventuelle neue Instandhaltungsmaßnahmen zu lesen. Hier ist die Höhe des Wohngeldes und der Wirtschaftsplan wichtig. Gibt es genügend Rücklagen für Instandhaltungsmaßnahmen? Ist die Rücklage zu niedrig, dann müssen Renovierungen über Sonderumlagen finanziert werden.
  7. Wenn alles in Ordnung ist, steht dem Kauf nichts mehr im Wege. Sollten Sie zweifeln oder unsicher sein, holen Sie sich einfach professionelle Hilfe.

YouTube-Video: https://youtu.be/BT7c_B4gHYs

Auf Wohnungssuche zu  gehen in späteren Jahren heißt sich alle Details genau anzusehen. Zuerst stellt sich aber die Frage, wie lange man noch Zuhause wohnen kann oder will.

Was ist besonders wichtig – außer der Blick auf hohe Treppen, Schwellen oder andere augenscheinliche Hindernisse?

  1. Türen sollten mindestens 80 cm breit sein, damit eine Gehhilfe, Rollstühle oder Sonstiges dann durchpassen. Achten Sie darauf, dass vor und hinter den Türen immer Rangierraum vorhanden ist.
  2. Treppen: Hier beachten Sie bitte, dass  für Treppenlifte eine Mindestbreite von 70 cm vorhanden sein muss. Bei vielen Treppen geht der Treppenlifteinbau – außer Wendeltreppen.
  3. Toiletten: Die optimale Montagehöhe von WC`s beträgt 46 bis 48 cm. Sitzgriffe an Wänden sollten 25 cm über der Sitzhöhe angebracht werden.
  4. Bad: Die Badewanne braucht eine möglichst niedrige Einstiegshöhe und eine rutschsichere Oberfläche. Bodengleich wäre die ideale Dusche mit Platz für Hocker oder Klappsitz. Der Waschtisch sollte in einer Höhe von 80 cm und unterfahrbar sein. Rutschsicherer Bodenbelag wäre auf jeden Fall im Bad wichtig.
  5. Weiterhin wichtig sind Steckdosen in einer Höhe von 70 bis 85 cm. Wünschenswert sind ebenso Fenstergriffe, Lichtschalter und Heizungselemente in einer bedienerfreundlichen Höhe.

YouTube-Video: https://youtu.be/3a2CRWBWspk

Nicht nur für ältere Käufer ist dies ein Vorteil. Auch jüngere Käufer, die einen Kinderwagen oder auch Getränkekisten transportieren, suchen nach diesem Wohnvorteil.

Im eigenen Haus gilt es Treppen abzusichern und Halterungen einzubauen. Hürden am Besten gleich vermeiden und nach den Bedürfnissen eines lebenslangen Wohnkomforts planen.

In Mehrfamilienhäusern sollte ein trockener Zugang, eine Tiefgarage und ein Personenaufzug vorhanden sein. Die Wohnung darf hygienisches Parkett oder Fliesenböden wie auch elektrische Rollläden oder Jalousien beinhalten.

Es sollten im Umfeld der Immobilie gute Einkaufsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen, Straßen und Grünflächen vorhanden sein.

Jüngere Käufer haben gerne Ausgehmöglichkeiten, Kindergärten und Schulen in der näheren Umgebung. Ältere Käufer schätzen kulturelle Angebote, gute Restaurants um die Ecke oder Apotheken und Ärzte.

Eine Alternative wäre auch noch der altersgerechte Umbau einer Wohnung oder eines Hauses.

Ist Ihre aktuelle Wohnsituation zukunftsfähig?

YouTube-Video: https://youtu.be/V4QddRi_kWs

Die Mietkaution beträgt maximal drei Nettokaltmieten und kann in drei Monatsraten gezahlt werden. Viele Vermieter erwarten jedoch die gesamte Mietkautionszahlung bei Mietvertragsunterschrift oder bei Übergabe der Wohnung.

Die Mietkaution kann in Bar, als Überweisung, als Bürgschaft oder auch angelegt als Sparbuch gezahlt werden.

Der Mieter hat nach Auszug aus der Wohnung einen Anspruch auf Erstattung der Kaution plus der Zinsen. Er muss jedoch die Wohnung vertragsgemäß übergeben.

Die Mietkaution ist gesetzlich keine Pflicht. Sie ist aber eine finanzielle Sicherheit für den Vermieter bei Schäden oder ausbleibenden Mietzahlungen.

Der Vermieter hat die Pflicht die Kaution getrennt von seinem Vermögen zu halten und anzulegen. Die Zinsen hierfür müssen mindestens denen von Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist entsprechen.

Auf die Zinsen der Kaution muss Abgeltungssteuer gezahlt werden. Diese werden direkt von der Bank einbehalten. Liegt ein Freistellungsauftrag des Kunden vor, dann werden diese nicht einbehalten.

YouTube-Video: https://youtu.be/8SH7jHEvETo

Eine Erbschaft zählt im Einkommenssteuergesetz nicht als Erwerb, weil der neue Eigentümer kein Geld für die Immobilie bezahlt. Dies gilt ebenso bei der Schenkung.

Die Spekulationsfrist ist bei Erbschaft und Schenkung nicht außer Kraft gesetzt. Hier müssen Sie aufpassen bei Immobilien (inklusive Grundstücke).

Sind weniger als zehn Jahre beim Kauf durch den Erblasser oder Schenker vergangen, so wird der Verkauf durch den Erben oder Beschenkten steuerpflichtig. Es kommt hier nicht darauf an, wann geerbt ober geschenkt wurde. Es kommt darauf an, wann der Erblasser oder Schenker  die Immobilie gekauft hat. Hier ist der Tag des Abschlusses des notariellen Kaufvertrags wichtig. Es müssen also mehr als 10 Jahre vergangen sein, damit keine Steuer anfällt.

YouTube-Video: https://youtu.be/n4cCobx6Cl4

Schon 1990 lebten in Deutschland viele Paare ohne Trauschein zusammen. 2015 waren es rund 2,8 Millionen. Die Tendenz ist weiterhin steigend.

Bei vielen Paaren regt sich der Wunsch nach Eigentum. Wenn man in einer nicht ehelichen Gemeinschaft lebt und eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder bauen will, sollte man klare Vereinbarungen treffen.

Der Wunsch gemeinsam zu finanzieren, setzt voraus, dass auch ein gemeinsamer Eintrag ins Grundbuch erfolgt. Ansonsten hätte der alle Rechte, der im Grundbuch steht und der andere keinerlei Rechte.

Wenn man in eine bestehende Immobilie des Partners investiert (renoviert oder modernisiert), sollte dies vorher rechtlich geregelt werden.

Ist der Partner Eigentümer des Grundstückes gehört diesem grundsätzlich alles, was darauf steht und gebaut wird. Deshalb muss auch hier alles vorher rechtlich geregelt werden.

Beim Kauf sollte von vorneherein bei der Finanzierung festgelegt werden, wer mit welchem Anteil für die Rückzahlungen haftet. Sprechen Sie dies unbedingt gegenüber der Bank oder dem Finanzgeber an.

Alle wichtigen Vereinbarungen sollten notariell beurkundet werden. Dazu gehören auch z. B. wer bei einer Trennung in der Wohnung bleibt oder auch der Erbfall.

Denken Sie daran alle diese Dinge vorher zu regeln, sonst sind Probleme vorprogrammiert.

YouTube-Video: https://youtu.be/sB3yceFUUVk

Ja, wenn im Mietvertrag eine gewerbliche Nutzung gestattet ist oder der Vermieter der beruflichen Nutzung zustimmt.

Wenn ein Mieter einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuhause nachgeht und die Nachbarn dadurch nicht unzumutbar belästigt werden, kann er dies tun. Er darf jedoch keine Mitarbeiter beschäftigen oder die Wohnung baulich verändern. Eine Vermieterzustimmung sollte hier eingeholt werden- möglichst schriftlich.

Grundsätzliche untersagen kann der Vermieter die berufliche Nutzung – ob Teil- oder Vollgewerbe.

Bei vertragswidrigem Gebrauch ist sogar eine Kündigung möglich.

Wenn Immobilien als Kapitalanlage dienen, erzielt der Eigentümer in der Regel insbesondere dann eine Rendite, wenn er die Immobilie nach einigen Jahren zu einem höheren Preis verkauft, als er beim Kauf eines Objektes gezahlt hat. Gewinne, die aus dem An- und Verkauf resultieren, unterliegen der sogenannten Spekulationssteuer, welche jedoch nicht jeder Eigentümer auch wirklich zahlen muss.

Selbstnutzung oder Vermietung

Gewinne, die aus dem Verkauf von Immobilien im gewerblichen Bereich resultieren sind immer zu versteuern.

Bei Veräußerungsgewinnen, die durch Privatpersonen erzielt wurden, wird hier bei Prüfung der Steuerpflicht danach unterschieden, ob die Immobilie vom Eigentümer selbst benutzt (bewohnt) wurde, oder ob die Immobilie vermietet worden ist.

War die Immobilie vor dem Verkauf zwei Jahre oder länger im Eigentum des privaten Immobilienbesitzers und er hat diese selbst bewohnt, fällt der Immobilienkauf nicht unter die Spekulationssteuer.

Befand sich die Immobilie zehn Jahre oder länger im Eigentum eines privaten Besitzers und wurde das Objekt während dieser Zeit vermietet (also als Kapitalanlage genutzt), ist auch dann keine Spekulationssteuer zu zahlen.

Nur wenn der Verkauf vor Erreichen der zwei bzw. zehnjährigen Haltedauer erfolgt, fällt die Spekulationssteuer an.

YouTube-Video: https://youtu.be/oMSlHWxC9c4

Traumvorstellung oder Realität?

Helfen kann hier der Grundstücksmarktbericht einer Stadt oder die Preise vergleichbarer Immobilien, die im Umfeld zum Verkauf angeboten werden. Ganz verlässlich ist diese Marktanalyse aber nicht.

Eine sogenannte Wertermittlung ist hier exakter. In diese fließen alle Informationen zur Immobilie mit ein. Das sind Merkmale wie Baujahr, Größe, derzeitiger Zustand – und weiter Heizung, Fenster, Energieeffizienz, eventuelle Bauschäden oder Renovierungsbedarf. Berücksichtigt werden auch Denkmalschutz, eventuelle Mietverträge, Wegerechte und natürlich Standort und Lage.

Für den Fall der Fälle ein Gutachten bestand vor Gericht haben soll, empfiehlt sich ein Verkehrswertgutachten. Dies hat natürlich seinen Preis.

YouTube-Video: https://youtu.be/qJo_hoxcdeQ

Ist eine Sanierung für alle lohnenswert?

Baudenkmal

Baudenkmäler haben Charme und für ein Denkmal ist die Denkmalschutzbehörde zuständig. Für den Vorteil die hohen Einkommenssteuern zu senken, ist es gut ein Kulturgut zu kaufen und zu bewahren. Baumaßnahmen sollten vor Beginn mit der jeweiligen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.

Eigennutzer setzen 10 Jahre lang 9 % der Wiederherstellungskosten (Sanierungsaufwand) an.

Vermieter machen 8 Jahre lang 9 % und 4 Jahre 7 % der Wiederherstellungskosten geltend. 50 Jahre lang werden 2 % auf die Gebäude noch als Abschreibung zusätzlich angerechnet. Für Häuser vor dem Baujahr 1925 werden 2,5 %  40 Jahre abgeschrieben.

sonstige Gebäude

Die wirtschaftliche Nutzbarkeit und der Werterhalt der Immobilie sind vorrangig.

Geprüft werden die Wände, Decken und Böden. Sind Feuchtigkeitsschäden entstanden, muss geprüft werden wodurch; z. B. Lüftung, Dämmung usw. Hier sollte bei größeren Schäden ein fachlicher handwerklicher Rat eingeholt werden.

Türen, Fenster und Rollläden sind eine Frage des Geschmackes. Natürlich müssen diese auch an die heutigen Ansprüche der Wärmedämmung angepasst werden.

Das Dach spielt, wie auch die Heizung, bei der energetischen Sanierung eine Rolle. Wichtig ist das das Dach gut gedämmt und in Ordnung ist (z. B. Dachziegel vollständig).

Bei der Heizung auf eine gute Wartung und das Alter achten. Hier hilft der Blick auf den Energieausweis zusätzlich.

Zögern Sie bei einer Sanierung nicht, sich bei der KfW nach Zuschüssen oder Förderungen zu erkundigen. Zuerst Baumaßnahme kalkulieren, dann KfW-Förderung beantragen und dann erst sanieren.

YouTube-Video: https://youtu.be/_i-DgDCyix4

Mietvertrag

Der Mietvertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung zur Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt. Der Vermieter verpflichtet sich gegenüber dem Mieter den Gebrauch der Sache zu gewähren. Der Mieter verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Miete für den Gebrauch der Sache.

Mieterhöhung

Vermieter müssen eine Mieterhöhung formal begründen, z. B. mit einem Mietspiegel oder Vergleichswohnungen. Mieterhöhungen dürfen bis zur örtlichen Vergleichsmiete sowie im Anschluss an Modernisierungen erhoben werden. Die Mieterhöhung darf innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20 % betragen. In Ballungsgebieten mit Wohnungsknappheit sind nur 15 % Mieterhöhung erlaubt.

Mietkündigung

Bei einem unbefristeten Mietvertrag liegt die gesetzliche Kündigung bis zu 5 Jahren Mietzeit bei einer Frist von 3 Monaten.

Der Mieter kann den Vertrag immer innerhalb der 3 monatigen Frist kündigen.

Nach 5 Jahren steigt die Kündigungsfrist für den Vermieter auf 6 Monate. Nach 8 Jahren endet das Mietverhältnis mit einer Kündigung des Vermieters nach 9 Monaten.

Damit die Kündigung gültig ist, muss der Vermieter immer einen Grund angeben, z. B. Eigenbedarf.

Bei befristen Mietverträgen wird das Mietende festgelegt. Hier muss begründet werden, warum das Mietverhältnis befristet

YouTube-Video: https://youtu.be/q2E3yeWPJxs

Staffelmiete

Im Staffelmietvertrag legt der Vermieter schriftlich die Zeitpunkte der Erhöhungen fest. Er muss die jeweilige Miete sowie den genauen Betrag der Erhöhung dokumentieren.

Während der Geltungsdauer der Staffelmiete sind weitere Mieterhöhungen ausgeschlossen.

Der Mieter muss die Staffelmiete automatisch immer anpassen und zahlen. Der Vermieter muss ihn nicht daran erinnern.

Mit dem Ende der Staffelvereinbarung geht das Mietverhältnis regulär weiter. Der Vermieter kann nicht an die Staffelmiete anknüpfen. Er kann ab diesem Zeitpunkt auf die gesetzlich möglichen Mieterhöhungen zurückgreifen.

Indexmiete

Dies ist eine variable Miete für eine Wohnung oder einen Gewerberaum.

Bei der Indexmiete handelt es sich um eine Wertsicherungsklausel. Es wird von einer Basismiete ausgegangen, die sich durch nachvollziehbare Parameter verändert. Zumeist wird die Miete an den Lebenshaltungsindex gekoppelt – veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt.

Wohnraum:

  • Miete bleibt für 1 Jahr unverändert
  • Mieterhöhung wird schriftlich geltend gemacht
  • Die Berechnung der Mietforderung wird offen gelegt
  • Erhöhung wegen Modernisierung ist nur möglich, wenn durch gesetzliche oder behördliche Auflagen veranlasst, z. b. Einhaltung der Abgaswerte
  • Weitere Mieterhöhungen bis zur örtlichen Vergleichsmiete sind ausgeschlossen

Gewerberaum:

  • Ein langfristiger Mietvertrag von mindestens 10 Jahren oder eine Festmietzeit + Option, die 10 Jahre ergibt, z. B. 5 Jahre Mietvertrag + 5 Jahre Option
  • Inhalt muss hinreichend bestimmt sein, keine pauschale Bezugnahme
  • Keine Vertragspartei darf unangemessen benachteiligt werden, d.h. es gibt nicht nur einen Preisanstieg, sondern auch einen Preisrückgang

YouTube-Video: https://youtu.be/jgFFNqwqJYA

10 einfache Tipps zum Umzug

  1. Checkliste erstellen: Was alles zu beachten ist – Umzugsliste aus dem Internet herunterladen
  2. Genau überlegen: Ziehe ich mit meinen vorhandenen Möbeln um oder nicht? Neue Möbel rechtzeitig bestellen (eventuelle Lieferfristen)! Oder ist die Wohnung möbliert?
  3. Muss die Wohnung vor Einzug renoviert werden? z.B. Wände streichen – wann möglich?
  4. Brauche ich für den Umzug einen Transporter? Habe ich private Helfer oder muss ich professionelle Hilfe suchen?
  5. Kann vor der neuen Wohnung bei Umzug geparkt werden? Oder muss bei der dortigen Straßenverkehrsbehörde eine Parkmöglichkeit beantragt werden? Wenn ja, dann zwei bis 3 Wochen vorher beantragen (Gebühre je nach Stadt).
  6. Damit alles später leichter und schneller gefunden wird, sollten die Umzugkartons gut beschriftet werden, z. B. mit Filzstift, und wohin diese kommen z.B. Küche (Töpfe)
  7. Bei der Schlüsselübergabe sollte auf jeden Fall der Zustand der Wohnung und des Treppenhauses dokumentiert werden (falls schon Schäden vorhanden sind). Es müssen Zählerstände von Strom, Gas/Öl oder Wasser notiert werden. Anmeldung beim öffentlich/rechtlichen Rundfunk nicht vergessen!
  8. Für die erste Nacht einen Extra „Koffer“ packen. Die notwendigsten Dinge wie Schlafen, Hygenieartikel, Papiere, etc. Einfach alles gleich zur Hand haben.
  9. Nach Einzug innerhalb von 2 Wochen die Meldebestätigung bei der Stadt abgeben. Nachsendeantrag bei der Post stellen. Freunden und Bekannten rechtzeitig die neue Adresse mitteilen.
  10. Denken Sie am Umzugstag an die Helfer mit Getränken und z.B. leckeren Brötchen oder Pizza. Beim Umzug nicht zu spät beginnen, damit es nicht spätabends wird und die Nachbarn gestört werden.

Gutes Gelingen beim Umzug!

YouTube-Video: https://youtu.be/OODHOeGZjIU

Eigentumswohnungen in Deutschland benötigen laut Wohnungseigentumsgesetz eine Hausverwaltung. Diese nimmt alle Aufgaben wahr, die sich aus der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und der Eigentümergemeinschaft ergeben. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Eigentümern und der WEG-Verwaltung sollte selbstverständlich sein.

Die WEG-Verwaltung organisiert werterhaltende und wertsteigernde Maßnahmen für die Immobilie und trägt zum reibungslosen Ablauf bei.

Sind Sie eine kleine Eigentümergemeinschaft in Stuttgart und haben Schwierigkeiten eine gute WEG-Verwaltung zu finden? Sprechen Sie uns einfach an: mail@immo-vielfalt.de oder Tel. 0711 63385990

Wir managen bereits kleinere WEG’s.

YouTube-Video: https://youtu.be/M1fLfQyfMHg

Wunsch und Wirklichkeit sind heute beim Immobilienkauf nicht immer 100%ig realisierbar.

Immer mehr Menschen können sich Wohneigentum leisten. In den Großstädten ist es schwieriger wie in den ländlicheren Gebieten. Den Städten fehlen einfach Grundstücke.

Obwohl Wohneigentum aktuell so günstig wie nie zu finanzieren ist, steht dem gegenüber dass in den letzten Jahren viel zu wenig gebaut wurde. Trotzdem ist für viele Wohneigentum in den letzten Jahren attraktiver geworden.

Für die Haushalte in Deutschland sind die Einstiegshürden in den vergangenen Jahren gestiegen, wie z.B. Grunderwerbsteuer, Notar- und Maklerkosten. Trotz bester Zinsbedingungen können deshalb nur einige Haushalte den Schritt zum Wohnungseigentum realisieren. Grundsätzlich erwarten die Banken heute mindestens 20 % Eigenkapitalanteil bei der Finanzierung.

Wenn Sie kaufen wollen, sollte zunächst das Budget festgelegt werden. Notieren Sie auch Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen. Danach kann nach dem Wunschobjekt gesucht und die passende Immobilie gefunden werden.

Hier ist es wichtig das unmittelbare Umfeld genau anzusehen. Wie ist die Verkehrsanbindung – also Straßen, Grünflächen, Aussicht, Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel usw.

Die Immobilie sollten die Käufer ausgiebig innen und außen besichtigen, damit sie diese realistisch einschätzen und eventuelle Unwägbarkeiten erörtern können. Hierdurch wird schnell erkannt, ob es vielleicht doch nicht das richtige Objekt ist.

Bei der weiteren Prüfung sollten Sie das Grundbuch einsehen und auch das Baulastenverzeichnis. Hier können Sie kontrollieren, welche Schulden oder Wohnrechte auf der Immobilie lasten. Bei Eigentumswohnungen sollten Sie auf Teilungserklärung, Nebenkostenabrechnungen und Versammlungsprotokolle sowie Rücklagen achten.

Ob mögliche Sanierungskosten bei einem Haus oder Wohnung anfallen, kann ein unabhängiger Sachverständiger oder auch Architekt beurteilen.

Viele Eigentümer, die Ihr Eigentum verkaufen, sehen dieses oft mit einer rosaroten Brille. Wäre das Finanzamt gefragt, ist die Immobilie noch mehr wert. Hier sehen meist Makler oder auch Käufer den realen Wert. Zögern Sie also nicht, hier professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

YouTube-Video: https://youtu.be/nzVwOQdsSWM

Jeder kann einmal in Schwierigkeiten geraten. Wenn die finanziellen Gegebenheiten dann in eine Zwangsversteigerung führen, sollten Sie sofort die Möglichkeit nutzen und sich professionelle Hilfe holen. Zögern Sie nicht uns oder einen Kollegen anzusprechen.

Auf Ersuchen des Vollstreckungsgerichts wird im Grundbuch in Abteilung II die Zwangsversteigerung vermerkt. In der Regel vergehen zwischen der Anordnung der Zwangsversteigerung und des Versteigerungstermins 9 bis 12 Monate oder auch bis zu 24 Monate.

Beim 1. Versteigerungstermin müssen 5/10 bis 7/10 des Verkehrswertes geboten werden. Beim 2. Versteigerungstermin können das sogar unter 5/10 des Verkehrswertes sein.

Bedenken Sie auch, dass Sie schon seinerzeit beim Notar bei der Beurkundung der Grundschuld den Zinssatz für den Verzugsfall für die Bank unterschrieben haben. Diese wird diesen Zinssatz rigoros einfordern.

Sie können nur gewinnen, wenn Sie sich rechtzeitig fachlichen Rat und Unterstützung holen. Wir helfen Ihnen gerne, sprechen Sie uns einfach an.

YouTube-Video: https://youtu.be/-o15CZtCwpE

Ein Ratgeber-Artikel mit Tipps vom Verlag für Rechtsjournalismus beantwortet Ihnen weitere Fragen:

  • Wie funktioniert eine Zwangsversteigerung von Haus und Hof?
  • Kann der Schuldner eine Zwangsversteigerung verhindern?
  • Wie kaufe ich ein Haus, das zwangsversteigert wird?
Hier geht es zum Artikel: www.schuldnerberatungen.org/zwangsversteigerung

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